Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hält fest, dass ungeachtet anderer faktischer Umstände der Beginn der Vertretungsbefugnis eines GmbH-Geschäftsführers der Tag der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 8 FBG; § 2 Abs 1 GmbHG