Zusammenfassung: In Hinblick auf einen tödlichen Unfall auf einer öffentlichen Straße befasst sich das Höchstgericht vorliegend mit dem schadenersatzrechtlichen Einstehenmüssen für die Standfestigkeit eines Baumes im Regime des § 1319 ABGB.
Rechtsgrundlagen: § 1319 ABGB