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Haftung für die Standfestigkeit eines Baumes

SchadenersatzrechtJudikaturem. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Hoyer, Univ. Wien (Anmerkung)NZ 2012/66NZ 2012, 186 - 187 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf einen tödlichen Unfall auf einer öffentlichen Straße befasst sich das Höchstgericht vorliegend mit dem schadenersatzrechtlichen Einstehenmüssen für die Standfestigkeit eines Baumes im Regime des § 1319 ABGB.

Rechtsgrundlagen: § 1319 ABGB

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