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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen: Zwangsstrafen

UnternehmensrechtJudikaturJohannes Andrae, Rechtspfleger HG Wien (Bearbeitung)NZ 2012/32NZ 2012, 28 - 29 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig fest, dass für die Gewährung einer Ratenzahlung für die Zwangsstrafe nach § 289 UGB die Justizverwaltung zuständig ist.

Rechtsgrundlagen: § 283 UGB; § 9 GEG

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