Zusammenfassung: Der Verfasser wendet sich im Rahmen seines Beitrags dem Ehegattenerbrecht zu, indem er sich dem Problemkreis rechtsvergleichend nähert und sich darstellend an der Methodik eines ehegüterrechtlichen Ausgleichs auch bei Tod eines Ehegatten versucht.
Rechtsgrundlagen: § 81 EheG