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Einräumung eines dinglichen Rechts an öffentlichem Wassergut nur nach bescheidmäßiger Feststellung zulässig, dass keine Beeinträchtigung des Widmungszwecks eintritt

WasserrechtJudikaturNZ 2012/5NZ 2012, 17 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die zentrale Frage inne, unter welchen Voraussetzungen ein dingliches Recht an öffentlichem Wassergut eingeräumt werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 4 WRG

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