vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufgrund eines zwar vollstreckbaren, aber nicht rechtskräftigen Urteils ist bei einer Exekution nach § 350 EO grundbücherliche Vormerkung zulässig

ExekutionsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Hoyer, Univ. Wien (Anmerkung)NZ 2012/4NZ 2012, 15 - 16 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH in vorliegender Sache der Frage nach, ob bei einer Exekution nach § 350 EO eine grundbücherliche Vormerkung zulässig ist, wenn zwar ein vollstreckbares, nicht aber ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Rechtsgrundlagen: § 431 ABGB; § 350 EO; § 33 GBG; § 95 Abs 2 GBG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!