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Verpflichtung des Verwalters, nach Auflösung des Verwaltungsvertrags den Wohnungseigentümern den Überschuss und die Verwaltungsunterlagen herauszugeben

WohnungseigentumsrechtJudikaturNZ 2012/6NZ 2012, 17 - 20 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung behandelt die dem Auftragsrecht entspringende Obliegenheit des Hausverwalters, bei Auflösung des Verwaltervertrages Überschuss und Verwaltungsunterlagen herauszugeben

Rechtsgrundlagen: § 1002 ABGB; § 26 WEG

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