Zusammenfassung: Der erkennende Senat äußert sich mit seiner Entscheidung zu Fragen der Betriebskostenabrechnung. Ist ein Anbringen am schwarzen Brett eines Wohnhauses ausreichend?
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 3 MRG; § 21 Abs 3 MRG
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Zusammenfassung: Der erkennende Senat äußert sich mit seiner Entscheidung zu Fragen der Betriebskostenabrechnung. Ist ein Anbringen am schwarzen Brett eines Wohnhauses ausreichend?
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 3 MRG; § 21 Abs 3 MRG
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