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Zwangsstrafe trotz nachträglicher Vorlage des Jahresabschlusses

FirmenbuchrechtJudikaturNZ 2012/127NZ 2012, 338 - 339 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der OGH der Frage zu, ob eine Zwangsstrafe auch dann noch zu rechtfertigen ist, wenn der Jahresabschluss nachträglich nachgereicht wird. Ist unter Umständen eine gnadenweise Nachsicht denkbar?

Rechtsgrundlagen: § 277 UGB; § 283 UGB

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