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Gericht darf Bilanzstichtag nicht selbst festlegen

FirmenbuchrechtJudikaturNZ 2012/128NZ 2012, 339 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung spricht der Gerichtshof aus, dass das Gericht in der Wahl des Bilanzstichstags nicht frei ist und auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung einen solchen nicht eigenmächtig bestimmen darf, wenn im Firmenbuch kein Stichtag für den Jahresabschluss definiert ist.

Rechtsgrundlagen: § 277 UGB; § 283 UGB

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