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Die Prämienrückforderung einer im Rahmen der staatlich geförderten "prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge" (PZV) abgeschlossenen Lebensversicherung ist innerhalb von zumindest zehn Jahren ausgeschlossen

VersicherungsrechtJudikaturNZ 2012/129NZ 2012, 339 - 341 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich das Höchstgericht der Prämienrückforderung bei besonders geförderten, prämienbegünstigten Lebensversicherungen zu und geht entsprechend auf vertraglich geregelte Bindungsfristen und einkommenssteuerliche Themen ein.

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