Zusammenfassung: Das Gericht befasste sich mit der Frage, in welchen Fällen eine Genehmigung des Grunderwerbs nach dem burgenländischen GVG erforderlich ist und welche Rechtsfolgen mit einer materiellen Beurkundung eines für die Zulassung einer Eintragung iSd § 17 bgld GVG notwendigen Naheverhältnisses verknüpft sind.