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Die Pflicht des Servitutsbelasteten zu positivem Tun darf nur Mittel zum Zweck, nicht Hauptinhalt sein

SachenrechtJudikaturNZ 2011/84NZ 2011, 268 - 269 Heft 9 v. 1.9.2011

§ 472 ABGB; § 510 Abs 3 ZPO

Der OGH prüfte im Anlassfall die Abgrenzung zwischen Dienstbarkeit und Reallast. Er ging dabei auf die Frage ein, ob die Erteilung einer Baunachsicht ein grundbücherlich einzuverleibendes Servitut sein kann.

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