Zusammenfassung: Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob einer Pflegemutter ein Auskunftsrecht über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Hinblick auf § 141 AußStrG zusteht, wenn die Obsorge einem Jugendwohlfahrtsträger obliegt. Mit einer Anmerkung von Hans Hoyer.
Rechtsgrundlagen: § 141 AußStrG; § 154 Abs 3 AußStrG; § 865 ABGB