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§ 283 Abs 1 UGB

Entscheidungssammlung in FirmenbuchsachenFirmenbuchrechtNZ 2011/21NZ 2011, 282 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Das OLG Graz prüfte, ob eine nach der Erlassung einer Zwangsstrafverfügung erfolgte Offenlegung für die Einstellung eines Zwangsstrafenverfahrens ausreicht.

Rechtsgrundlagen: § 283 Abs 1 UGB

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