Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob und in welcher Form eine nach der Erlassung einer Zwangsstrafverfügung erfolgten Offenlegung im ordentlichen Verfahren zu berücksichtigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB
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Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob und in welcher Form eine nach der Erlassung einer Zwangsstrafverfügung erfolgten Offenlegung im ordentlichen Verfahren zu berücksichtigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB
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