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Zur Bedeutung des "unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses" im neuen Zwangsstrafverfahren

Entscheidungssammlung in FirmenbuchsachenFirmenbuchrechtNZ 2011/22NZ 2011, 282 - 283 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Das OLG Wien nahm zum Begriff des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses iSd § 146 ZPO Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 283 UGB

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