Zusammenfassung: Das OLG Wien nahm zum Begriff des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses iSd § 146 ZPO Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB
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Zusammenfassung: Das OLG Wien nahm zum Begriff des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses iSd § 146 ZPO Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB
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