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§ 10 AußStrG

AußerstreitrechtJudikaturNZ 2011/7NZ 2011, 28 - 29 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 10 AußStrG; § 62 AußStrG

Der OGH nahm in seiner Entscheidung zur Frage Stellung, ob Erklärungen von Parteien und Vertretern im Außerstreitverfahren per Telefon rechtens und verbindlich sein können.

OGH 3.3.2010, 9 Ob 31/09p; LG Korneuburg 27.11.2008, 20 R 155/08x

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