§ 435 ABGB; § 9 UHG; § 10 UHG
Der OGH nahm in seiner Entscheidung im Hinblick auf die GBG-Nov 2008 zur Frage Stellung, ob das Bestehen eines Bauwerks ersichtlich zu machen ist oder ob der Umstand der Urkundenhinterlegung hierbei ausreicht. Weiters ging er auf die möglichen Rechtsfolgen einer derartigen Hinterlegung ein.