Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob Rechtsanwälte Eingaben in Papierform im Firmenbuchverfahren machen können und ob diese angesichts des ERVs abgewiesen werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 2 GOG; § 89c GOG; § 8 ERV; § 35 FBG; § 35a FBG
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