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Angabe der Firmenbuchnummer einer Partei nur im Beglaubigungsvermerk nicht ausreichend

FirmenbuchrechtJudikaturNZ 2011/99NZ 2011, 302 - 304 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen der angesprochenen Entscheidung stellt das erkennende Gericht deutlich fest, dass ein Beglaubigungsvermerk die zwingende Angabe der Firmenbuchnummer nicht zu ersetzen vermag und konsequent keine taugliche Eintragungsgrundlage im Regime des § 27 Abs 2 GBG darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 3 GBG; § 79 Abs 2 NO; § 89a NO

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