Zusammenfassung: In Zusammenhang mit dem Einbringen eines Grundbuchsgesuchs wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob in Rechte des Rechtsmittelwerbers, welcher über antragsgemäß nicht erfasste Miteigentumsanteile verfügt, eingegriffen wurde. Weiters wird das Instrument der Löschungsklage in Hinblick auf bücherliche Einträge angesprochen.