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An in Zuständigkeit von Agrarbehörden fallende rechtskräftige Entscheidungen sind Gerichte gebunden und haben deren inhaltliche Richtigkeit nicht zu überprüfen; Ersichtlichmachungen können keinen Eigentumseingriff bewirken

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2011/95NZ 2011, 297 - 299 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung thematisiert der OGH die Bindung von Gerichten an rechtskräftige Entscheidungen der Agrarbehörden und darüber hinaus Fragen in Hinblick auf Eintragungen im Eigentumsblatt.

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