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Weiterleitung von Treuhandgeldern ohne Vorliegen einer durchsetzbaren Freistellungsverpflichtung macht Treuhänder haftbar

ZivilrechtJudikaturNZ 2011/94NZ 2011, 295 - 297 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung befasst sich der OGH mit der Haftung des Treuhänders, der Gelder ohne Vorliegen einer Freistellungsverpflichtung an Bauträger weiterleitet, indem geklärt wird, ob die vorgenannte Verpflichtung ausreichend bestimmt formuliert wurde.

Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO; § 4 BTVG; § 7 BTVG; § 9 BTVG; § 12 BTVG

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