Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich das erkennende Gericht der Frage zu, wie mit Grundbuchsanträgen zu verfahren ist, die Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit keimen lassen. Steht der Behörde das Instrument der Auslegung der Urkunde offen, wenn diese unklare Aussagen in Hinblick auf das Flächenmaß der Verfügung wiedergibt?