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§ 10 Abs 4 und 5 AußStrG; § 283 UGB

FirmenbuchrechtJudikaturBearbeitet von Johannes Andrae, Rechtspfleger HG WienNZ 2010/14NZ 2010, 89 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Die Entscheidung des OLG Wien behandelt die Frage, ob eine Aufforderung zur Verbesserung des offengelegten Jahresabschlusses an die Gesellschaft oder den Geschäftsführer zu richten ist.

Rechtsgrundlagen: ߧ 10 Abs 4 AußStrG; § 283 UGB

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