Zusammenfassung: Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob der Vorerbe nur mit Genehmigung der Substitutionsbehörde oder mit Zustimmung aller Nacherben und Ersatzerben Liegenschaften veräußern oder belasten kann.
Rechtsgrundlagen: § 608 ABGB; § 652 ABGB; § 825 ABGB; § 829 ABGB