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Bei fideikommissarischer Substitution kommt nur Vor- und Nacherben gemeinsam das uneingeschränkte Eigentumsrecht zu

RechtsprechungErbrechtNZ 2010/23NZ 2010, 82 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob der Vorerbe nur mit Genehmigung der Substitutionsbehörde oder mit Zustimmung aller Nacherben und Ersatzerben Liegenschaften veräußern oder belasten kann.

Rechtsgrundlagen: § 608 ABGB; § 652 ABGB; § 825 ABGB; § 829 ABGB

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