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Zugang der Erbsentschlagung an das Gericht oder den Gerichtskommissär

RechtsprechungErbrechtNZ 2010/22NZ 2010, 80 - 82 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Der OGH prüfte die Zulässigkeit und die Rechtsfolgen, wenn eine schriftliche Erbsentschlagung nicht vom Ausschlagenden selbst, sondern von einer anderen Person (Erben) dem Gerichtskommissär vorgelegt wird.

Rechtsgrundlagen: § 805 ABGB; § 157 AußStrG

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