Zusammenfassung: Der OGH prüfte, in welcher Form ein Miteigentümer gegen einen anderen Miteigentümer vorgehen kann, wenn dieser für die Abrechnung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Liegenschaft und den damit verbundenen Lasten zuständig ist.
Rechtsgrundlagen: § 838 ABGB; § 839 ABGB; § 41 JN