§ 3 Abs 5 GesAusG; § 6 GesAusG
Der OGH beschäftigte sich im Verfahren mit den Informationspflichten nach dem GesAusG. Insbesondere prüfte er, ob bei Nichteinhaltung derartiger Pflichten eine Anfechtungsklage nach dem GesAusG möglich ist und wieweit die Vorlagepflicht des § 3 Abs 5 reichen kann.