§ 122 GBG; § 364c ABGB
Der OGH setzte sich im Verfahren mit der Frage auseinander, ob und unter welchen Bedingungen später begründete zusätzliche Eigentumsbeschränkungen in vorrangige Belastungs- und Veräußerungsverbote eingreifen können. In diesem Zusammenhang setzte er sich auch mit der Frage der Beschwer in Grundbuchsachen auseinander.