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§ 122 GBG; § 364c ABGB - Später begründete zusätzliche Eigentumsbeschränkungen greifen nicht in vorrangige Belastungs- und Veräußerungsverbote ein

ZivilrechtJudikaturNZ 2009/42NZ 2009, 148 - 149 Heft 5 v. 1.5.2009

§ 122 GBG; § 364c ABGB

Der OGH setzte sich im Verfahren mit der Frage auseinander, ob und unter welchen Bedingungen später begründete zusätzliche Eigentumsbeschränkungen in vorrangige Belastungs- und Veräußerungsverbote eingreifen können. In diesem Zusammenhang setzte er sich auch mit der Frage der Beschwer in Grundbuchsachen auseinander.

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