§ 20 lit a GBG; § 52 GBG; § 136 GBG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob für die Anmerkung der Namensänderung des Eigentümers die Vorlage eines beglaubigten historischen Firmenbuchauszugs ausreichend ist. In welche Richtung muss bzw darf das Gericht Nachforschungen anstellen?