§ 16 Oö GVG 1994; § 90 GBG; § 94 Abs 1 GBG; § 95 Abs 1 GBG
Der OGH hatte sich mit den Voraussetzungen der Einverleibung des Eigentumsrechts iZm einem Einbringungsvertrag zu befassen. Fraglich war, ob es sich bei der geplanten Übereignung um eine Schenkung handelte.