§ 94 Abs 1 GBG; § 40 Abs 2 WEG
Das Gericht beschäftige sich in dieser Entscheidung mit der Frage, wie genau die Bezeichnung des Objekts in der Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum zu erfolgen hat.
OGH 20.3.2007, 5 Ob 31/07f
§ 94 Abs 1 GBG; § 40 Abs 2 WEG
Das Gericht beschäftige sich in dieser Entscheidung mit der Frage, wie genau die Bezeichnung des Objekts in der Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum zu erfolgen hat.
OGH 20.3.2007, 5 Ob 31/07f