§ 53 Abs 1 GBG
In der vorliegenden Rechtsache entschied das Gericht darüber, ob eine bedingte Anmerkung der Rangordnung iSd § 53 Abs 1 Satz 3 GBG zur Begründung einer Simultanhypothek mit einer Hypothek ausgenützt werden kann.
OGH 28.8.2007, 5 Ob 119/07x