§ 32 GBG
Das Gericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Erklärung eines Rechtsinhabers, eine Löschung seines Rechts zu beantragen, in Form einer Aufsandungserklärung zu erfolgen hat, oder durch die Beantragung der Einverleibung der Löschung.
OGH 3.7.2007, 5 Ob 76/07y