§ 23 GBG; § 29 LiegTeilG; § 162 AußStrG
In dieser Entscheidung beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, welche Wirkung die Verbücherungsklausel in der Einantwortungsurkunde hat. Welche Folgen hat eine solche Klausel für das Grundbuchsgericht, wenn in dieser die Einverleibung des Pfandrechts für Pflichtteilsforderungen mj Noterben vorgesehen ist?