§ 32 GBG
Der Autor kommentiert in seinem Beitrag die Entscheidung, in der das Gericht sich mit der Frage befasste, ob die Erklärung eines Rechtsinhabers, eine Löschung seines Rechts zu beantragen, in Form einer Aufsandungserklärung zu erfolgen hat, oder durch die Beantragung der Einverleibung der Löschung.