Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Rechtsgrundlagen für die geplante Führung der Urkundensammlung im Firmenbuch als elektronische Datenbank und erläutert, ob Sachverständigengutachten bzw Begutachtungen von Steuerberatern, Gründungsberichte, Bescheide, die Zusammenschlussbilanz oder Spaltungspläne in der Urkundensammlung zu erfassen sind. Weiters erörtert Kodek die verfahrensrechtliche Vorgehensweise im Innsbrucker und im Wiener Modell und nimmt zur Anfechtbarkeit der Aufnahmeentscheidung sowie der Gebührenpflicht für Abschriften aus der Urkundensammlung Stellung. Erwägungen zu den Eckpunkten des Publizitätsrichtlinie-Gesetzes schließen den Beitrag schließlich ab.