§ 40 Abs 2 WEG; § 150 EO; § 156 EO
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser erläuterte, dass die Anmerkung der Zusage auf Einräumung von Wohnungseigentum als bücherlich gesichertes Anwartschaftsrecht zu qualifizieren ist, das im Fall der Zwangsversteigerung der Liegenschaft mit dem Zuschlag auf den Erwerber übergeht.