Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Vermächtnis des Erbhofes im Kärntner Erbhöfe-, Tiroler Höfe- und im Anerbengesetz und erläutert die Rechtslage für den Fall der Einsetzung einer dritten Person oder aber eines Miterben als Vermächtnisnehmer.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 KrntErbhöfeG; § 4 Abs 1 Krnt ErbhöfeG; § 26 Abs 1 TirHöfeG; § 26 Abs 2 TirHöfeG; § 8 AnerbenG; § 9 AnerbenG