§ 447 ABGB; § 461 ABGB; § 466 ABGB; § 14 Abs 2 KO; § 151 KO
Der Zwangsausgleich des Hauptschuldners hat auf die Anspruchsrechte des Gläubigers gegenüber dem Drittpfandbesteller keinen Einfluss. Eine Hypothekarklage kann nur im Fall der Fälligkeit der Forderung gegenüber dem Hypothekarschuldner geltend gemacht werden.