§ 1096 ABGB; § 364 ABGB
Der OGH prüft, ob die Nähe einer Mobilfunkanlage die Herabsetzung des Mietzinses wegen unzureichender Brauchbarkeit des Mietobjekts rechtfertigt, lehnt dies aber mit der Begründung ab, dass eine subjektive Sorge um eine potentielle, nicht bewiesene Gefährdung nicht mit einer objektiven Gebrauchsbeeinträchtigung gleichgestellt werden könne.