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Die subjektive Besorgnis einer nicht erwiesenen Gefährdung stellt keine objektive Beeinträchtigung des Gebrauchs eines Mietobjekts dar

Wohn- und MietrechtNZ 2006/51NZ 2006, 215 - 216 Heft 7 v. 1.7.2006

§ 1096 ABGB; § 364 ABGB

Der OGH prüft, ob die Nähe einer Mobilfunkanlage die Herabsetzung des Mietzinses wegen unzureichender Brauchbarkeit des Mietobjekts rechtfertigt, lehnt dies aber mit der Begründung ab, dass eine subjektive Sorge um eine potentielle, nicht bewiesene Gefährdung nicht mit einer objektiven Gebrauchsbeeinträchtigung gleichgestellt werden könne.

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