Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur Bemessung der Vergütungsansprüche eines Nachtragsliquidators Stellung, hält die analoge Zugrundelegung der Entlohnungsvorschriften für Masseverwalter aber nur in Ausnahmefällen für zulässig.
OLG Wien, 06.12.2005, 28 R 243/05v