§ 943 ABGB
Der urkundliche Nachweis über die wirkliche Übergabe eines Geschenkobjekts muss vom Geschenkgeber erbracht werden.
OGH, 21.06.2005, 5 Ob 82/05b
§ 943 ABGB
Der urkundliche Nachweis über die wirkliche Übergabe eines Geschenkobjekts muss vom Geschenkgeber erbracht werden.
OGH, 21.06.2005, 5 Ob 82/05b