vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bedingt geschlossene Vereinbarung (Vergleich) über Scheidungsfolgen nur nach Eintritt der Bedingung wirksam

ScheidungsrechtNZ 2006/49NZ 2006, 211 - 213 Heft 7 v. 1.7.2006

§ 40a JN; § 81 EheG; § 97 Abs 2 EheG; § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG

Der Antrag auf Durchsetzung oder Anfechtung einer Vereinbarung nach § 97 Abs 2 EheG muss im streitigen Verfahren geltend gemacht werden. Ein Vergleichsvertrag über die Scheidungsfolgen unter Beifügung einer Bedingung erlangt bei Nichteintritt der Bedingung keine Rechtsgültigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!