§ 213 ABGB; § 271 ABGB
Die Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers als Kollisionskurator ist zulässig.
OGH, 23.09.2004, 6 Ob 161/04a
§ 213 ABGB; § 271 ABGB
Die Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers als Kollisionskurator ist zulässig.
OGH, 23.09.2004, 6 Ob 161/04a