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Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers zum Kollisionskurator

JugendschutzNZ 2006/48NZ 2006, 210 - 211 Heft 7 v. 1.7.2006

§ 213 ABGB; § 271 ABGB

Die Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers als Kollisionskurator ist zulässig.

OGH, 23.09.2004, 6 Ob 161/04a

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