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Automationsunterstützt geführte Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen bearbeitet von LtdStA Dr. Günter Auer

GrundbuchsrechtLtdStA Dr. Günter AuerNZ AGS 2006/642NZ AGS 2006, 48 - 49 Heft 2 v. 1.2.2006

§ 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 9 Abs 1 oö BauO

Ein Grundbuchsantrag kann nicht mehr zurückgenommen werden, wenn die genehmigten Eintragungen bereits vorgenommen wurden.

OGH, 21.06.2005, 5 Ob 135/05x

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