§ 364c ABGB; § 5 Satz 2 GBG; § 94 Abs 1 Z 2 GBG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass die Bezugnahmen auf einen Urkundenpunkt, in dem das Einwilligungserfordernis der Verbotsberechtigten für die grundbücherliche Sicherstellung bestimmter Kreditverträge vorgesehen ist, eine schuldrechtliche Einschränkung des zu verbüchernden Belastungs- und Veräußerungsverbots zur Folge habe.