Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den Tatbestandselementen des § 810 ABGB auseinander, der den Erben unter bestimmten Voraussetzungen schon vor der Einantwortung Verwaltungs- und Vertretungsrechte bezüglich des Nachlassvermögens einräumt, durch die Novellierung des Außerstreitrechts und durch das FamErbRÄG inhaltlich aber wesentlich umgestaltet wurde. Besonderes Augenmerk legt der Verfasser dabei besonders auf die Beschreibung der Reichweite der erteilten Verwaltungsberechtigung, aber auch auf eine Darstellung der Rechtsfolgen bei Widersprüchen zwischen den Erbantrittserklärungen mehrerer Erben. Schließlich spricht sich Spitzer dafür aus, alle außerordentlichen Verfügungsgeschäfte (analog) der Bewilligungspflicht des Verlassenschaftsgerichts zu unterstellen.